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Brutto-Netto-Rechner für Grenzgänger

Vom Schweizer Brutto bis zu dem, was real in Euro bleibt - mit allen Abzügen und der Steuerrücklage für Deutschland.

CHF

Dein vereinbarter Bruttolohn. Die Schweizer Abzüge rechnen wir im nächsten Schritt ab.

Bestimmt deine Altersgutschrift in der Pensionskasse.

Steht auf deiner Lohnabrechnung. Es gibt keinen gesetzlichen Satz, er hängt vom Versicherer ab.

Was in der Schweiz abgeht

AHV / IV / EO (5,3 %)
-5'512
Arbeitslosenversicherung (1,1 %)
-1'144
Pensionskasse (10 % auf 64'260 CHF)
-3'213
Nichtberufsunfall (1 %)
-1'040
Quellensteuer (4,5 %)
-4'680
Schweizer Netto im Jahr
88'411 CHF

Beim Pensionskassen-Beitrag rechnen wir mit der Hälfte der gesetzlichen Altersgutschrift. Das Gesetz schreibt nur vor, dass der Arbeitgeber insgesamt mindestens so viel zahlt wie alle Arbeitnehmenden zusammen - dein Reglement kann abweichen, und viele Kassen versichern zusätzlich überobligatorisch. Vergleich also mit deiner Lohnabrechnung.

Das bleibt dir: 5.479 € pro Monat nach deutscher Steuer.

100 CHF = 106,50 €

Das bleibt dir wirklich - nach deutscher Steuer
5.479€ / Monat

≈ 65.749 € im Jahr

Leg monatlich 2.368 € zurück

So viel deutsche Einkommensteuer kommt aufs Jahr auf dich zu (effektiv 30,2 %). Sie wird nicht automatisch abgezogen - bilde die Rücklage selbst, dann trifft dich die Steuererklärung nicht kalt.

So rechnet sich das

Umgerechnet mit dem amtlichen Steuer-Jahreskurs 100 CHF = 106,50 € (2025). Für die Steuer gilt dieser feste Kurs - nicht der Tageskurs (den findest du im Wechselkurs-Tool).

Schweizer Netto × 1388'413 CHF
= Jahres-Netto in Euro94.160 €
− deutsche Einkommensteuer (30,2 %)28.411 €
= reales Netto / Jahr65.749 €

Warum eine Steuerrücklage?

Die Schweiz nimmt nur 4,5%. Als deutscher Grenzgänger zahlst du in der Schweiz nur eine gedeckelte Quellensteuer von 4,5% - die steckt schon in deinem Schweizer Netto.

Versteuert wird in Deutschland. Dein Lohn wird in Deutschland regulär versteuert - aber das Finanzamt zieht nichts automatisch ab. Die Rechnung kommt einmal im Jahr mit der Steuererklärung.

Deshalb die Rücklage: Wer monatlich zurücklegt, hat das Geld parat, wenn das Finanzamt ruft - statt einer bösen Überraschung.

Persönlich

Unsicher bei deiner Steuerrücklage?

Lass deine Situation persönlich durchrechnen - damit die Rücklage passt und dich keine Nachzahlung überrascht.

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Richtwert, keine Steuerberatung. Vereinfachte Berechnung auf Basis des Schweizer Nettos und der reinen Einkommensteuer (§32a EStG 2026), ohne Soli, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge oder individuelle Abzüge. Der genaue Betrag hängt von deiner Gesamtsituation ab.

So rechnet der Brutto-Netto-Rechner

Der Rechner hat zwei Modi. Kennst du deinen Bruttolohn, rechnet er zuerst die Schweizer Abzüge ab und zeigt dir jeden Posten einzeln. Kennst du dein Netto von der Lohnabrechnung, steigst du direkt dort ein. Ab da ist der Weg derselbe:

Als Grenzgänger bekommst du dein Schweizer Netto ausgezahlt - die deutsche Einkommensteuer zieht dir aber niemand automatisch ab. Genau diese Lücke rechnet das Tool: was am Ende in Euro übrig bleibt und wie viel du monatlich dafür zurücklegen solltest. In fünf Schritten:

  1. Schweizer Netto × Gehälter: dein monatliches Netto von der Lohnabrechnung (nach AHV/IV/ALV, Pensionskasse, Unfallversicherung und Schweizer Quellensteuer), mal 12 oder 13 Gehälter = Jahresnetto in Franken.
  2. Umrechnung in Euro: mit dem für die Einkommensteuerveranlagung maßgebenden Umrechnungskurs der Finanzverwaltung (106,50 € je 100 CHF für 2025), nicht mit dem Tageskurs - für die Steuer zählt dieser feste Kurs.
  3. Deutsche Einkommensteuer: auf den Euro-Betrag nach dem Grundtarif §32a EStG 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €), bei Verheirateten nach dem Splittingtarif.
  4. Monatliche Rücklage: die Jahressteuer geteilt durch 12 - so viel solltest du monatlich zur Seite legen. Daraus bedienst du in der Regel keine Jahres-Nachzahlung, sondern vierteljährliche Vorauszahlungen: Das Finanzamt setzt sie zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fest, und zwar nur in Höhe des Betrags, der über die 4,5 % Schweizer Quellensteuer hinausgeht. Die Zahl hier ist also die Obergrenze.
  5. Reales Netto: Jahresnetto minus Steuer, wieder auf den Monat gerechnet - das, was dir wirklich bleibt.

Zwei Rechenbeispiele

Beide mit dem amtlichen Kurs 106,50 € je 100 CHF, reine Einkommensteuer.

Single, 5.500 CHF Netto/Monat, 13 Gehälter

Jahresnetto
71.500 CHF ≈ 76.148 €
Deutsche Einkommensteuer
≈ 20.846 €
Rücklage/Monat
≈ 1.737 €
Real bleibt/Monat
≈ 4.608 €

Verheiratet (Splitting), 6.000 CHF Netto/Monat, 12 Gehälter

Jahresnetto
72.000 CHF ≈ 76.680 €
Deutsche Einkommensteuer
≈ 13.378 €
Rücklage/Monat
≈ 1.115 €
Real bleibt/Monat
≈ 5.275 €

Fast gleiches Schweizer Netto, spürbar weniger Steuer beim Ehepaar - das ist der Splittingtarif, der bei jedem Alleinverdiener-Ehepaar greift.

Was in der Schweiz vom Brutto abgeht

Der Rechner startet beim Schweizer Netto, also der Zahl, die tatsächlich auf deinem Konto landet. Damit du sie auf der Lohnabrechnung sicher findest, hier die Abzüge, die vorher anfallen. Stand 2026 - die Eckwerte sind gegenüber 2025 unverändert.

AbzugDein AnteilWorauf
AHV / IV / EO5,3 %auf den vollen Lohn, ohne Obergrenze
Arbeitslosenversicherung1,1 %bis 148.200 CHF Jahreslohn, darüber nichts mehr
Pensionskasse (BVG)je nach Alter und Reglementauf den koordinierten Lohn
Nichtberufsunfall (NBU)betriebsabhängigbis 148.200 CHF, Satz setzt der Versicherer fest
Quellensteuer4,5 %vom Bruttolohn, mit Ansässigkeitsbescheinigung

Die Pensionskasse ist der Posten, der sich nicht pauschal beziffern lässt. Versichert ist nur der koordinierte Lohn: Vom Jahreslohn wird ein Koordinationsabzug von 26.460 CHF abgezogen, versichert sind höchstens 90.720 CHF Jahreslohn. Die gesetzlichen Altersgutschriften steigen mit dem Alter - 7 % des koordinierten Lohns von 25 bis 34, dann 10 %, 15 % und ab 55 18 %. Wie viel davon bei dir abgezogen wird, steht im Reglement deiner Kasse: Das Gesetz schreibt nur vor, dass der Arbeitgeber insgesamt mindestens so viel zahlt wie alle Arbeitnehmenden zusammen. Viele Kassen versichern zusätzlich überobligatorisch, dann liegen die Beträge höher.

Beim Nichtberufsunfall gibt es keinen gesetzlichen Satz - der Versicherer legt ihn fest und darf dafür Tarifklassen bilden. Die Berufsunfallversicherung zahlt dagegen immer der Arbeitgeber. Ein Krankentaggeld taucht auf vielen Abrechnungen auf, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern Sache deines Vertrags oder des Gesamtarbeitsvertrags.

Auch der 13. Monatslohn ist kein Gesetz, sondern muss vereinbart sein. Wenn es ihn gibt, zählt er voll zum AHV-pflichtigen Lohn; bei der Arbeitslosenversicherung nur insoweit, wie die Jahresgrenze von 148.200 CHF noch nicht erreicht ist. Und falls du Kinder hast: Die Familienzulage kommt zum Lohn dazu, sie beträgt nach Bundesrecht mindestens 215 CHF im Monat pro Kind und 268 CHF für Kinder in Ausbildung. Einzelne Kantone zahlen mehr.

Was der Rechner bewusst nicht enthält

Das Ergebnis ist ein Richtwert, keine Steuerberatung. Zwei Gruppen von Posten fehlen, und sie wirken in entgegengesetzte Richtungen.

Nach unten wirken Werbungskosten und Pendlerpauschale sowie die Anrechnung der bereits gezahlten 4,5 % Schweizer Quellensteuer auf deine deutsche Steuer (DBA Art. 15a, § 36 EStG). Beides ist nicht eingerechnet.

Nach oben wirken die Kirchensteuer, falls du kirchensteuerpflichtig bist (8 bis 9 % der Einkommensteuer), und der Solidaritätszuschlag, der anfällt, sobald deine Einkommensteuer 20.350 Euro bei Einzel- oder 40.700 Euro bei Zusammenveranlagung übersteigt. Auch das ist nicht enthalten - im Rechenbeispiel oben wäre der Zuschlag also bereits fällig.

Ebenfalls nicht abgezogen sind deine Krankenversicherungsbeiträge. Als Grenzgänger zahlst du die selbst und nicht über den Lohnabzug - bei einer Familie ist das ein spürbarer Posten, der von dem, was wirklich bleibt, noch abgeht.

Zwei technische Vereinfachungen zum Schluss: Der Rechner setzt dein Schweizer Jahresnetto als zu versteuerndes Einkommen an. Tatsächlich ergibt sich das zu versteuernde Einkommen aus dem Bruttoarbeitslohn abzüglich Werbungskosten und Sonderausgaben - das Ergebnis hier ist also eine Näherung. Und für 2026 hat die Finanzverwaltung noch keinen Umrechnungskurs veröffentlicht; gerechnet wird deshalb mit dem 2025er Kurs von 106,50 Euro je 100 CHF und dem Tarif 2026. Verbindlich ist am Ende deine Steuererklärung (Anlage N-Gre) bzw. dein Steuerberater.

Die Quellensteuer rechnet der Rechner mit dem Höchstsatz von 4,5 % aus dem Doppelbesteuerungsabkommen. Die meisten Kantone ziehen genau das ab. Schaffhausen wendet einen eigenen Tarif an, der bei niedrigeren Löhnen darunter liegt (2026 zum Beispiel 3,22 % bei rund 5.000 Franken im Monat, die vollen 4,5 % erst ab 6.451 Franken). Arbeitest du dort, ist dein tatsächlicher Abzug also eher kleiner als hier gezeigt.

Ein Punkt zum Splittingtarif: Der Rechner unterstellt bei Verheirateten, dass nur das Schweizer Einkommen zu versteuern ist. Hat dein Partner eigene Einkünfte in Deutschland, erhöhen die das gemeinsam zu versteuernde Einkommen - die tatsächliche Steuer liegt dann über dem angezeigten Wert. Rechne in diesem Fall mit einem Aufschlag oder lass es durchrechnen.

Und wenn der Schweizer Lohn wegfällt?

Beim Wechsel zurück nach Deutschland laufen deine Vorauszahlungen zunächst weiter, obwohl sie auf dem hohen Schweizer Einkommen beruhen. Das Finanzamt merkt das nicht von allein - eine Mitteilung wirkt sofort auf deine Liquidität.

Zum Fahrplan für die Rückkehr

Häufige Fragen

Wie viel bleibt vom Schweizer Lohn als Grenzgänger?

Vom Bruttolohn gehen zuerst die Schweizer Sozialabgaben ab (AHV/IV/EO, ALV, Pensionskasse, Unfallversicherung) und - ebenfalls vom Bruttolohn berechnet - bis zu 4,5 % Quellensteuer. Was übrig bleibt, ist dein Schweizer Netto. Darauf kommt in Deutschland noch die Einkommensteuer. Der Rechner geht beide Schritte: Du gibst dein Brutto oder dein Netto von der Lohnabrechnung ein, er zeigt dir die Schweizer Abzüge, das reale Netto in Euro und die monatliche Rücklage für die deutsche Steuer.

Was ist die 4,5-%-Quellensteuer?

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz (Art. 15a) darf die Schweiz vom Bruttolohn eines deutschen Grenzgängers höchstens 4,5 % Quellensteuer einbehalten. Diese wird in Deutschland auf deine Einkommensteuer angerechnet.

Muss ich als Grenzgänger in Deutschland Steuern zahlen?

Ja. Mit Wohnsitz in Deutschland versteuerst du dein Schweizer Gehalt in Deutschland nach dem Einkommensteuertarif (§32a EStG). Die 4,5 % Schweizer Quellensteuer werden dabei angerechnet, damit du nicht doppelt zahlst.

Welcher CHF/EUR-Kurs gilt für die Steuererklärung?

Für die deutsche Steuererklärung ist der von der Finanzverwaltung veröffentlichte Umrechnungskurs maßgeblich, nicht der Tageskurs. Das Merkblatt für Grenzgänger nennt ihn bezogen auf 100 CHF: 106,50 Euro für 2025, 104,50 Euro für 2024 und 102,50 Euro für 2023.