Pensionskasse für Grenzgänger: was mit deinem Geld passiert
Das Wichtigste in Kürze
- Deine Pensionskasse ist echtes Kapital auf deinem Namen, keine Umlage. Was drin ist, steht auf deinem Vorsorgeausweis.
- Versichert wird nicht dein ganzer Lohn, sondern nur ein Ausschnitt: 2026 der Teil zwischen 26.460 und 90.720 Franken.
- Wie viel du selbst zahlst, steht nicht im Gesetz, sondern im Reglement deiner Kasse. Garantiert ist nur, dass der Arbeitgeber über die ganze Belegschaft mindestens die Hälfte trägt.
- Steuerlich besteht dein Guthaben aus zwei Töpfen, Obligatorium und Überobligatorium. Deutschland behandelt beide völlig unterschiedlich.
- Für Wohneigentum kannst du vorbeziehen, und das Gesetz verlangt dabei nicht, dass die Immobilie in der Schweiz steht.
- Lass dir von deiner Kasse die Aufteilung zwischen den beiden Töpfen geben. Ohne diese Zahl kann niemand deine deutsche Steuer richtig rechnen.
Auf deinem Vorsorgeausweis steht eine Zahl, die schnell sechsstellig wird. Anders als bei der deutschen Rentenversicherung ist das kein Anspruch gegen eine Umlage, sondern echtes Kapital auf deinem Namen. Genau deshalb lohnt es sich zu verstehen, wie es entsteht und wem es steuerlich gehört.
Die Schweizer Altersvorsorge ruht auf drei Säulen: der AHV als staatlicher Grundsicherung, der beruflichen Vorsorge über deinen Arbeitgeber und der privaten Selbstvorsorge. Dieser Ratgeber behandelt die zweite Säule, also deine Pensionskasse. Wenn du deine konkreten Zahlen einordnen willst, kannst du dafür einen Termin vereinbaren.
Versichert ist nur ein Ausschnitt deines Lohns
Der häufigste Aha-Moment beim ersten Vorsorgeausweis: Der versicherte Lohn ist deutlich niedriger als das Gehalt. Das ist kein Fehler, sondern Absicht.
Pflichtversichert bist du ab einem Jahreslohn von mehr als 22.680 Franken. Vom Lohn wird dann ein fester Betrag abgezogen, der Koordinationsabzug von 26.460 Franken. Was übrig bleibt, ist dein koordinierter Lohn, und nur der ist versichert. Nach oben ist bei 90.720 Franken Schluss.
Die Logik dahinter: Den unteren Teil deines Einkommens deckt schon die AHV ab, deshalb setzt die Pensionskasse erst darüber an. Für Grenzgänger mit gutem Schweizer Lohn heißt das aber auch: Ein erheblicher Teil deines Gehalts liegt über der oberen Grenze und ist im obligatorischen Teil gar nicht versichert. Was deine Kasse darüber hinaus anbietet, ist freiwillig.
Alle diese Beträge bleiben 2026 unverändert.
Wer wie viel einzahlt
Hier hält sich ein Irrtum hartnäckig: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlten je die Hälfte. Das steht so nicht im Gesetz.
Das Gesetz verlangt, dass der Beitrag des Arbeitgebers mindestens so hoch ist wie die gesamten Beiträge aller seiner Arbeitnehmer zusammen. Über die Belegschaft gerechnet trägt er also mindestens die Hälfte. Wie dein persönlicher Anteil aussieht, legt das Reglement deiner Kasse fest. Viele Arbeitgeber zahlen mehr als das Minimum, und manche Reglemente teilen ungleich.
Wie viel überhaupt eingezahlt wird, hängt an deinem Alter. Das Gesetz schreibt Mindestsätze vom koordinierten Lohn vor:
| Alter | Altersgutschrift | |---|---| | 25 bis 34 | 7 Prozent | | 35 bis 44 | 10 Prozent | | 45 bis 54 | 15 Prozent | | 55 bis 65 | 18 Prozent |
Das obligatorische Guthaben wird 2026 mit mindestens 1,25 Prozent verzinst. Wird daraus später eine Rente, gilt für den obligatorischen Teil ein Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent beim Referenzalter 65.
Zwei Töpfe, die steuerlich nichts miteinander zu tun haben
Das ist der wichtigste Abschnitt für dich als Grenzgänger. Dein Guthaben besteht aus zwei Teilen, auch wenn auf dem Ausweis oft nur eine Summe steht:
- Das Obligatorium ist der gesetzliche Mindestteil, mit festen Regeln zu Zins, Umwandlungssatz und Leistungen.
- Das Überobligatorium ist alles darüber. Hier sind die Kassen in der Gestaltung weitgehend frei, entsprechend unterschiedlich sind die Angebote.
Deutschland behandelt beide Teile völlig verschieden, und zwar sowohl bei den laufenden Beiträgen als auch bei der späteren Auszahlung. Die Kassen führen dafür eine getrennte Rechnung, die sogenannte Schattenrechnung.
Der praktische Rat daraus: Lass dir von deiner Kasse die Aufteilung bescheinigen. Ohne diese Zahl kann weder dein Finanzamt noch ein Berater deine Steuer richtig rechnen, und dein Finanzamt wird ohnehin danach fragen.
Was das Finanzamt mit den laufenden Beiträgen macht
Beim Obligatorium ist es einfach: Die Beiträge deines Arbeitgebers sind in voller Höhe steuerfrei, und zwar ohne dass die deutsche Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle spielt. Deine eigenen Beiträge kannst du als Sonderausgaben absetzen, allerdings nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen. Auf diesen Höchstbetrag wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil angerechnet, bei gutem Schweizer Lohn ist er also schnell ausgeschöpft.
Beim Überobligatorium wird es unangenehm. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass überobligatorische Arbeitgeberbeiträge Arbeitslohn sind, der dir schon im Moment der Einzahlung zufließt, und dass sie nicht unter die Steuerbefreiung für gesetzlich vorgeschriebene Zukunftssicherung fallen. Deine eigenen überobligatorischen Beiträge sind nicht als Sonderausgaben abziehbar.
Für dich bedeutet das: Der überobligatorische Teil ist steuerlich der teurere, und genau deshalb braucht dein Finanzamt die Aufteilung.
Vorbezug für Wohneigentum, auch in Deutschland
Bis drei Jahre vor dem Anspruch auf Altersleistungen kannst du Geld für Wohneigentum zum eigenen Bedarf beziehen. Und hier die Antwort auf die häufigste Frage dazu: Das Gesetz verlangt nicht, dass die Immobilie in der Schweiz steht. Eigenbedarf knüpft an deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an, bei dir also an das Haus in Deutschland.
Die Bedingungen:
- Mindestbetrag 20.000 Franken.
- Möglich alle fünf Jahre.
- Bis 50 kannst du bis zur Höhe deiner Freizügigkeitsleistung beziehen. Danach höchstens den Betrag, auf den du mit 50 Anspruch gehabt hättest, oder die Hälfte des aktuellen Guthabens.
Ein Punkt, den viele übersehen: Ein Vorbezug ist eine Kapitalleistung und wird entsprechend besteuert, in der Schweiz mit Quellensteuer und in Deutschland nach den Regeln unten. Er kostet dich außerdem Altersguthaben und damit spätere Rente. Rechne beides gegen, bevor du ihn beantragst.
Einkauf: in der Schweiz möglich, steuerlich aber nicht das, was oft behauptet wird
Ein Einkauf in die Pensionskasse ist bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen möglich. Zwei Sperren gehören dazu: Nach einem Einkauf dürfen die daraus stammenden Leistungen drei Jahre lang nicht als Kapital bezogen werden, und wer einen Vorbezug für Wohneigentum getätigt hat, darf erst nach dessen Rückzahlung wieder einkaufen.
Zur oft gestellten Steuerfrage eine ehrliche Antwort: Eine deutsche Regel, die Einkäufe in eine Schweizer Pensionskasse zum Sonderausgabenabzug zulässt, haben wir nicht gefunden. Nach der Systematik der beiden Töpfe sind nur Beiträge ins Obligatorium abziehbar, überobligatorische ausdrücklich nicht. Wohin ein konkreter Einkauf gerechnet wird, entscheidet die Schattenrechnung deiner Kasse. Die verbreitete Behauptung, ein Einkauf sei wie in Deutschland voll absetzbar, ist durch nichts gedeckt. Kläre das vor der Einzahlung mit deinem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Wenn Geld ausgezahlt wird
Auch hier trennt Deutschland die beiden Töpfe:
- Obligatorium. Eine Kapitalauszahlung wird wie eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung behandelt und mit dem Besteuerungsanteil erfasst. Bei einem Bezug im Jahr 2026 sind das 84,0 Prozent.
- Überobligatorium. Hier gelten die Regeln für Versicherungsverträge. Steuerpflichtig ist grundsätzlich nur der Ertrag, also der Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen. Davon wird nur die Hälfte angesetzt, wenn die Laufzeit mindestens zwölf Jahre betrug und die Auszahlung nach deinem 60. Lebensjahr erfolgt. Für Vorsorgeverhältnisse ab 2012 gilt statt 60 das 62. Lebensjahr. Bei Verhältnissen von vor 2005 gilt altes Recht, dort kann die Leistung sogar ganz steuerfrei bleiben.
Zur Fünftelregelung wird viel Falsches verbreitet, deshalb hier der ehrliche Stand: Das Finanzministerium eröffnet sie für Kapitalabfindungen aus dem Obligatorium, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt aber eine Rechtsprechungslinie, nach der ein von Anfang an frei ausübbares Kapitalwahlrecht die nötige Außerordentlichkeit ausschließt. Ob sich das auf Schweizer Obligatoriumsleistungen übertragen lässt, ist nicht entschieden. Beantragen ja, fest einplanen nein.
Ein Hebel, den fast niemand nutzt, ist die Öffnungsklausel. Sie kann einen Teil der Auszahlung steuerfrei stellen, wenn du vor 2005 mindestens zehn Jahre lang Beiträge oberhalb des damaligen deutschen Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hast. Wichtig ist der richtige Vergleich: Es zählt nicht, ob dein Gehalt über einer Gehaltsgrenze lag, sondern ob deine eingezahlten Beiträge über dem Betrag lagen, den man in Deutschland maximal in die Rentenkasse einzahlen konnte. Das ist ein Antrag, ohne den nichts passiert, und den Nachweis musst du selbst führen.
Die Schweizer Quellensteuer holst du dir zurück
Bei jeder Kapitalauszahlung ins Ausland zieht die Schweiz Quellensteuer ab, unabhängig vom Doppelbesteuerungsabkommen. Wie viel, hängt vom Sitzkanton deiner Vorsorgeeinrichtung ab, nicht von deinem Wohn- oder Arbeitsort.
Bei Kassen privater Arbeitgeber holst du den Betrag vollständig und zinslos zurück, aber nur auf Antrag. Anders kann es liegen, wenn dein Arbeitgeber öffentlich-rechtlich war, also etwa Kanton, Gemeinde oder Kantonsspital: Dann kann das Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht der Schweiz zuweisen, und die Rückerstattung entfällt. Kläre das vor der Auszahlung. Dafür füllst du das Formular Q-IS der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus und reichst es beim Sitzkanton ein. Die Bestätigung deines deutschen Finanzamts muss dabei zweierlei aussagen: dass es von der Kapitalleistung Kenntnis genommen hat und dass du in Deutschland ansässig bist. Die Frist beträgt drei Jahre ab Auszahlung, danach ist das Geld weg.
Die häufigsten Fallstricke
- Von einer 50:50-Teilung ausgehen. Dein Anteil steht im Reglement, nicht im Gesetz.
- Den ganzen Lohn für versichert halten. Versichert ist nur der Teil zwischen Koordinationsabzug und oberer Grenze.
- Die Aufteilung nicht anfordern. Ohne die Trennung von Obligatorium und Überobligatorium lässt sich deine deutsche Steuer nicht rechnen.
- Einen Einkauf mit deutscher Steuerersparnis begründen. Dafür gibt es keine belegte Grundlage.
- Beim Vorbezug nur an den Hauskauf denken. Er wird besteuert und kostet dich spätere Rente.
- Mit der Fünftelregelung fest kalkulieren. Sie ist möglich, aber nicht gesichert.
- Die drei Jahre für die Quellensteuer verstreichen lassen. Die Rückerstattung kommt nur auf Antrag.
Was mit deinem Guthaben passiert, wenn deine Zeit als Grenzgänger endet, steht im Ratgeber Pensionskasse bei der Rückkehr, und für bereits geparktes Geld im Ratgeber Freizügigkeitskonto. Zur dritten Säule gibt es den Ratgeber Säule 3a für Grenzgänger, und was von deinem Lohn monatlich übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Rechne es für dich nach
Quellen
- BVG - Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (Art. 2, 7, 8, 14, 16, 30c, 37, 49, 66, 79b)
- BVV 2 - Verordnung über die berufliche Vorsorge (Art. 12, 60b)
- WEFV - Verordnung über die Wohneigentumsförderung (Art. 4, 5)
- BSV - Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026
- BMF-Schreiben vom 27.07.2016 zu schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule
- BFH VI R 46/20 (überobligatorische Arbeitgeberbeiträge sind Arbeitslohn)
- §§ 3, 20, 22, 34, 52 EStG
- DBG Art. 96 und 107, QStV Art. 19 (Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen)
Häufige Fragen
Zahlen mein Arbeitgeber und ich wirklich je die Hälfte?
Nicht zwingend. Das Gesetz verlangt nur, dass der Arbeitgeber mindestens so viel zahlt wie alle seine Mitarbeiter zusammen. Wie dein persönlicher Anteil aussieht, steht im Reglement deiner Kasse. Viele Arbeitgeber zahlen mehr als das Minimum, manche Reglemente teilen ungleich.
Warum ist mein versicherter Lohn niedriger als mein Gehalt?
Weil ein Teil abgezogen wird, der sogenannte Koordinationsabzug. 2026 sind das 26.460 Franken, und versichert ist nur der Lohnteil bis 90.720 Franken. Die Idee dahinter: Den unteren Teil deckt bereits die AHV ab.
Was ist der Unterschied zwischen Obligatorium und Überobligatorium?
Das Obligatorium ist der gesetzliche Mindestteil, das Überobligatorium alles darüber, was deine Kasse freiwillig bietet. Auf deinem Ausweis sieht das aus wie ein Betrag, steuerlich sind es aber zwei getrennte Töpfe, die Deutschland unterschiedlich behandelt.
Kann ich Geld für ein Haus in Deutschland vorbeziehen?
Das Gesetz schreibt keinen Schweizer Standort vor. Es verlangt Eigenbedarf, und der knüpft an deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an, bei dir also an die deutsche Immobilie. Der Mindestbetrag liegt bei 20.000 Franken, möglich ist ein Vorbezug alle fünf Jahre. Beachte, dass der Vorbezug wie eine Kapitalleistung besteuert wird.
Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse steuerlich?
In der Schweiz ist ein Einkauf bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen möglich. Ob er sich für dich steuerlich lohnt, ist eine andere Frage: Eine deutsche Regel, die Einkäufe zum Sonderausgabenabzug zulässt, gibt es nicht. Die verbreitete Behauptung, ein Einkauf sei voll absetzbar, ist durch nichts gedeckt. Kläre das vorher, nicht danach.
Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich zurück nach Deutschland gehe?
Es bleibt deins, aber du kommst nur begrenzt heran. Der obligatorische Teil ist gesperrt, solange du in Deutschland weiter sozialversichert bist, und wandert auf ein Freizügigkeitskonto. Der überobligatorische Teil bleibt auszahlbar.
Deine Situation klären
Besprich deinen Fall direkt mit Clemens Roeder, spezialisiert auf Grenzgänger.
Adel Grimm
Betreibt grenzgaenger-tools.de und recherchiert Grenzgänger-Themen an offiziellen Quellen, die in jedem Beitrag verlinkt sind. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.